Behindertenparkplatz: Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung
Von einem Mystery-Man-Autor
Last updated 01 Juni 2024
Auf einem Behindertenparkplatz darf nur mit dem blauen EU-Parkausweis geparkt werden, wenn dieser gut sichtbar ausliegt. Der allgemeine Schwerbehindertenausweis genügt nicht.
Auf einem Behindertenparkplatz darf nur mit dem blauen EU-Parkausweis geparkt werden.
Auf einem Behindertenparkplatz darf nur mit dem blauen EU-Parkausweis geparkt werden.
Behinderung & Mobilität
ZBFS - Parkerleichterungen
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PDF - Infoblatt
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